Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- In welchen Ländern gilt die Wohnwagen- und Wohnmobil-Versicherung?
- Was ist die Grüne Karte?
- Wo und in welchem Umfang ist die Grüne Karte bzw. IVK gültig?
- Brauche ich einen gültigen deutschen TÜV (HU), um im Ausland versichert zu sein?
- Was genau ist im Ausland versichert?
- Besonderheit im Ausland bei Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug
- Wer zahlt Transport-/Hotelkosten nach Unfall oder Diebstahl?
- Noch Fragen?
Wenn du mit deinem Wohnmobil oder Wohnwagen ins Ausland verreisen möchtest, gibt es vor allem außerhalb des EU-Raums einiges zu beachten. Wir haben wieder die Experten unseres Partners RMV befragt und die wichtigsten Infos für dich zusammengestellt. Das Grundlegende vorweg: Auf jeden Fall solltest du dich rechtzeitig vor der Abfahrt bei deiner Versicherung nach den gültigen Konditionen erkundigen und, falls nötig, für bestimmte Länder zusätzliche Policen abschließen. Hier kann auch die Dauer der Reise eine Rolle spielen.
Das Wichtigste in Kürze
Diese Versicherungen sind für eine Auslandsreise nötig/sinnvoll
Haftpflichtversicherung: Pflicht für alle Fahrzeuge
Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko): Keine Pflicht, aber ratsam, insbesondere für teurere Fahrzeuge
Inhaltsversicherung: Keine Pflicht, aber sinnvoll zum Schutz von Wertgegenständen im Wohnwagen/Wohnmobil
(Auslands-)Schutzbrief: Nur für motorisierte Fahrzeuge verfügbar. Keine Pflicht, kann aber wichtige Zusatzleistungen bei einem Unfall bieten
Diese Dokumente musst du mitführen
Führerschein
Zulassungsbescheinigung Teil I - früher: Fahrzeugschein
Internationale Versicherungskarte (IVK) - früher: Grüne Karte
In welchen Ländern gilt die Wohnwagen- und Wohnmobil-Versicherung?
Ganz gleich, ob Haftpflicht oder Kasko - in der Regel beschränkt sich die Wohnmobil- und Wohnwagenversicherung auf das geographische Europa und häufig (aber nicht immer) auf einige Mittelmeeranrainer-Staaten wie Tunesien, Marokko oder die Türkei. Bei anderen Ländern musst du bei Einreise eine Grenzpolice abschließen, die dich aber in diesem Land nur haftpflichtversichert!
Wie viel kostet eine erweiterte Kasko-Versicherung?
Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Manche Versicherer bieten eine solche Erweiterung gar nicht an, manche für einen bestimmten Zeitraum und bestimmte Länder, in einigen Fällen ohne Zusatzkosten, in anderen gegen Aufpreis. Das kann stark variieren – nach Versicherer, aber auch bei ein und demselben Versicherer nach Zeitraum und Land. Unseres Wissens nach kann eine Erweiterung der Kasko-Versicherung, wenn überhaupt, nur für Länder erfragt werden, für die der Versicherer auch die Haftpflicht erweitert. „Exotische“ Ziele sind da also leider raus. Es hilft wieder mal: Nachfragen, nachfragen, nachfragen.
Was ist die Grüne Karte?
Die Internationale Versicherungskarte (kurz IVK), aufgrund ihrer früheren Farbe auch „Grüne Karte“ genannt, ist ein internationales (größtenteils europäisches) System zur Regelung des Versicherungsschutzes außerhalb des Heimatlandes. Seit Juli 2020 ist sie nicht mehr grün, sondern weiß – der Name wurde aber beibehalten.
Mit dieser Karte weist du im Ausland nach, dass für dein Fahrzeug in diesem Land eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Auf der Karte sind mit dem Länderkürzel die Länder aufgeführt, in denen Ländern der Haftpflicht-Versicherungsschutz gilt.
Wo und in welchem Umfang ist die Grüne Karte bzw. IVK gültig?
Ob und in welchen Ländern du zusätzlich teilkasko- oder vollkaskoversichert bist, ist rein eine Sache zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer und hat nichts mit der Grünen Karte zu tun. Deshalb solltest du vor Reiseantritt genau in den Bedingungen nachlesen oder im Zweifel beim Versicherer anfragen. Meist beschränkt sich die Gültigkeit aber ebenfalls auf Europa.
Hier ein Beispiel für die "Grüne Karte":
Die Länderkennungen, die nicht "ge-X-t" sind, sind automatisch in der Versicherung eingeschlossen. Die ge-X-ten sind zwar prinzipiell auch im Grüne-Karte-System, aber nicht von Vornherein inkludiert. Andere Länder, wie z.B. China, werden dagegen von kaum einer Versicherung gedeckt.
Besonders bei nur teilweise europäischen Ländern (Russland, Türkei) solltest du die Karte auf jeden Fall an Bord haben, wenn möglich schon mit einer Erweiterung - denn selbst wenn du nur den europäischen Teil bereisen willst, können die Beamten an der Grenze darauf bestehen, dass du zur Einreise eine Grenzpolice abschließt.
Wie lange ist die Grüne Karte gültig?
Die Standard-Karte ist in der Regel 5 Jahre gültig und muss dann erneuert werden. Dazu einfach beim Versicherer kurz und formlos Bescheid geben, das ist keine große Sache!
Bei Neuanmeldung wird auch die Grüne Karte automatisch mitgeschickt, wenn die Police ausgestellt wird. Dies kann ein paar Tage dauern. Brauchst du die Grüne Karte schneller, weil du z.B. nach der Anmeldung deines Fahrzeugs direkt losfahren möchtest, frag einfach beim Versicherer nach. Häufig kann sie auch schon vorab ausgestellt werden und benötigt nur die Zeit des Postweges. Die Grüne Karte muss im Original vorliegen. In digitaler Form ist sie nicht gültig.
Wieviel kostet das Ausstellen der Grünen Karte?
Nichts. Die Internationale Versicherungskarte wird kostenlos ausgestellt und dir zugeschickt. Einzige Ausnahme: Wenn du um eine kostenpflichtige Erweiterung bittest.
Hinweis zu Marokko, Tunesien und die Türkei
Marokko und die Türkei, aber zunehmend auch Tunesien, werden immer beliebtere Ziele für die Reise mit dem Wohnmobil. Auch dort brauchst du auf jeden Fall einen Versicherungsschutz.
Bei unserem eigenen Versicherer (RMV) kann beispielsweise der Versicherungsschutz unter anderem für den Geltungsbereich Marokko und die jeweilige Reisezeit beitragsfrei erweitert werden. Am besten du informierst dich im Vorfeld, wie es bei deinem Anbieter gehandhabt wird.
Erfahrene Marokko-Reisende haben uns berichtet, dass sie bei Einreise eine Haftpflichtversicherung für ihren Aufenthalt abgeschlossen haben. Allerdings liegen uns bislang keine Erfahrungsberichte vor, wie es mit der Abwicklung im Schadenfall geklappt hat. Daher ist unsere Empfehlung, das Thema Versicherung frühzeitig vor Reisebeginn zu klären.
Brauche ich einen gültigen deutschen TÜV (HU), um im Ausland versichert zu sein?
Menschen, die lange Reisen planen oder dauerhaft im Wohnmobil unterwegs sind, stellen sich oft die Frage, ob sie auch ohne gültige Hauptuntersuchung ("TÜV") weiter versichert sind.
Dieter Scheffler, Geschäftsführer bei der RMV, erklärt: „In diesem Fall befindet man sich in einer Grauzone. Verursacht der Versicherungsnehmer einen Schaden, muss die Haftpflichtversicherung zunächst zahlen. Kommt bei einer Prüfung im Nachhinein aber heraus, dass das Fahrzeug keinen TÜV hatte und der Mangel durch fehlenden TÜV womöglich kausal für den Unfall war (z.B. defekte Bremsen), kann die Versicherung Geld vom Versicherungsnehmer zurückfordern ("Regress"). Neben Problemen mit der Versicherung könnte es natürlich auch zu einem Bußgeld für das Fahren ohne TÜV oder im schlimmsten Fall sogar zu einem Strafverfahren kommen.“
Bei einem Unwetter- oder Hagelschaden ist der fehlende TÜV dagegen nicht entscheidend.
Was genau ist im Ausland versichert?
Im Grunde, wie im Inland, sofern sich „Ausland“ auf das europäische Ausland bezieht. Eine Voll- oder Teilkaskoversicherung gilt, wie die Haftpflichtversicherung, in ganz Europa. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die durch Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Glasbruch, Haarwild oder auch Marderbiss anfallenden Kosten einer Reparatur.
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet immer auch eine Teilkaskoversicherung, ebenfalls auch bei der Wohnmobilversicherung. In der Vollkaskoversicherung sind nicht nur die oben genannten Schäden, sondern zudem auch Schäden am eigenen Wohnwagen mitversichert, dementsprechend auch wenn der Unfall selbst verschuldet war.
Besonderheit im Ausland bei Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug
Ein Unfall ist im Ausland noch unangenehmer, da man sich in der Regel mit den örtlichen Gesetzen und Besonderheiten nicht auskennt und häufig auch die Sprache nicht oder nicht fließend beherrscht. Daher ist es hier extrem wichtig, die Abläufe und Knackpunkte zu kennen:
Auslandsschadenschutz
Wirst du durch ein ausländisches Fahrzeug geschädigt, müsste die Haftpflicht des Unfall-Verursachers zahlen. Dies kann aber Komplikationen mit sich bringen. RMV-Geschäftsführer Dieter Scheffler kann das aus seiner Berufserfahrung bestätigen: „Wir kriegen oft mit, wie kompliziert Abrechnungen über ausländische Versicherungen sein können. Zur Sprachbarriere kommen oft noch abweichende Regelungen, oder der Unfallverursacher ist gar nicht erst versichert. In diesen Fällen ist man über einen Auslandsschadenschutz abgesichert, der bei uns zum Beispiel Bestandteil des Spezial-Reisemobil-Schutzbriefs ist. Andere Anbieter handhaben dies unter Umständen anders. Manche haben keinen Auslandsschadenschutz oder bieten diesen evtl. im Rahmen anderer Versicherungsleistungen als dem Schutzbrief an. Hier sollte man sich informieren.“
Der Auslandsschadenschutz ermöglicht die unkomplizierte Abrechnung über die ‚heimische‘ Versicherung und nach deutschem Recht.
Wie verhalte ich mich bei einem Unfall im Ausland?
Die Polizei in Bulgarien, Kroatien, Polen, Tschechien, Ungarn und der Slowakei muss auch Bagatellschäden offiziell aufnehmen, damit die ausländische Versicherung den Schaden später reguliert. Hier solltest du dir wenn möglich eine Kopie des Polizeiprotokolls geben lassen.
In anderen europäischen Ländern rückt die Polizei für kleine Schäden oft gar nicht erst aus, aber auch hier gilt: sicher ist sicher. Die Polizei zu informieren, kann nie schaden; vor allem wenn man sich nicht sicher ist, wie Unfälle vor Ort üblicherweise geregelt werden.
Nimmt die Polizei den Unfall nicht auf, sollte man vor allem Name, Adresse, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung und möglichst Versicherungsnummer des Unfallgegners notieren. In Italien und Frankreich kann man die letzten beiden Angaben einer Plakette an der Windschutzscheibe des Autos entnehmen - bei Verständigungsproblemen oder zur Kontrolle einfach einen Blick darauf werfen!
Wichtig auch:
Fertige Fotos vom Unfallort sowie von den Schäden an deinem Fahrzeug und an dem des Unfallgegners an.
Notiere dir die Daten und Telefonnummern von Zeugen.
Sollte die Versicherungsgesellschaft und/oder die Versicherungsnummer des Unfallgegners nicht bekannt sein, kannst du beim Zentralruf der Autoversicherer anrufen. Aus dem Ausland ist dieser unter der Nummer +49 40 300 330 300 zu erreichen. Dort musst du lediglich das Kennzeichen des Unfallgegners, den Schadentag und das Unfallland angeben und kann entsprechende Versicherungsinformationen erfragen. Die Hotline ist von montags bis freitags zwischen 8 und 20 Uhr erreichbar. Dies gilt natürlich auch bei Unfällen innerhalb Deutschlands. In diesem Fall ist unter der Nummer 0800 250 260 0 sogar 365 Tage im Jahr rund um die Uhr jemand zu erreichen.
Europäischer Unfallbericht hilft
Auch wenn es nicht unbedingt nötig ist, bist du immer auf der sicheren Seite, wenn du dir im Vorfeld ein paar Vordrucke des europäischen Unfallberichts einpackst, in dem alle wichtigen Angaben notiert werden können. Dieser ist in sämtlichen Sprachen verfügbar und kann im Internet auf Deutsch und in der Sprache deines Reiselandes heruntergeladen werden. So können beide Parteien in einem vereinheitlichten Formular alle wichtigen Angaben in ihrer Muttersprache eintragen.
Dieses Formular gibst du dann am besten an deine Versicherung weiter. Auch das ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, vor allem bei Bagatellschäden, aber dient dir als zusätzliche Sicherheit.
Was tun, wenn ich selbst einen Unfall im Ausland verursacht habe?
Ist der Fall ganz klar, dann braucht der Unfallgegner deine persönlichen Daten, Kennzeichen, die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer.
Ist die Sache nicht ganz eindeutig, raten die Experten, zunächst einmal zurückhaltend zu agieren. Du solltest keine Schuldbekenntnisse an Ort und Stelle abgeben, sondern den Unfall zunächst ganz sachlich aufnehmen lassen bzw. selbst aufnehmen.
So oder so solltest du nichts unterschreiben, dessen Inhalt du nicht vollständig verstehst. Sofern du möglichst viel und sorgfältig dokumentierst, lässt sich alles Weitere dann auch im Nachhinein klären.
Wie läuft die Schadensabwicklung im Ausland ab?
Bin ich schuld, übernimmt meine Versicherung den Schaden des Gegners. Bin ich nicht schuld, gibt es die Möglichekeit, über die "Grüne Karte" Hilfe zu bekommen.
Wer zahlt Transport-/Hotelkosten nach Unfall oder Diebstahl?
Je nach Versicherer bzw. Schutzbrief können Transport- und Hotelkosten gedeckt sein. Dies sollte vor der Reise mit dem Versicherer abgeklärt werden.
Noch Fragen?
Du hast Fragen zu allgemeinen Versicherungsthemen oder zu Inhalten aus unserem Artikel? Dann schick uns gerne eine Nachricht an rmv@camperstyle.de. Wir leiten deine Mail an unsere Experten bei der RMV weiter, die sich im Anschluss direkt mit dir in Verbindung setzen und deine Fragen beantworten.
Titelbild: © studioM / Depositphotos.com

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