Das Reisen mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen bietet viel Freiheit und Flexibilität, aber das Parken kann manchmal schwierig sein. In diesem Artikel geben wir einen Überblick darüber, was beim Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen in Deutschland erlaubt ist. Mit Parken ist dabei das bloße Abstellen des Fahrzeugs gemeint, nicht jedoch das Übernachten.
Wohnmobile, Kastenwagen und Campingbusse
Für Wohnmobile, Kastenwagen und Campingbusse gilt: Wenn das Fahrzeug zugelassen und mit einer gültigen TÜV-Plakette versehen ist, darf es im öffentlichen Raum im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung (im Folgenden StVO) unbegrenzt parken. Das Parken fällt unter den Gemeingebrauch eines Fahrzeugs und ist überall dort erlaubt, wo es nicht explizit verboten ist.
Folgende Regelungen sind zu beachten:
Das Parken auf dem Gehweg mit zwei Rädern ist nur erlaubt, wenn ein entsprechendes Schild dies zulässt. Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge bis 2,8 t.
Fahrzeuge über 7,5 t dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohn- und Erholungsgebieten zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht abgestellt werden, es sei denn, es ist ausdrücklich gestattet. Dies ist in § 12 Absatz 3a der StVO geregelt.
Fahrzeuge, die als Wohnmobil oder Lkw zugelassen sind, dürfen keine Zonen mit einem "Nur Pkw"-Schild nutzen, unabhängig vom Gewicht des Fahrzeugs.
Fahrzeuge dürfen nicht über Begrenzungsmarkierungen hinausragen.
Es ist grundsätzlich verboten, Schachtdeckel oder andere Verschlüsse zu verdecken. Dies ist in § 12 Absatz 3 Nr. 4 der StVO normiert.
Es ist auch verboten, das Wohnmobil oder Wohnwagen an Orten zu parken, an denen das Halten oder Parken laut Straßenverkehrs-Ordnung nicht erlaubt ist, wie z.B. in Kreuzungsbereichen. Weitere Einschränkungen sind in § 12 Absatz 1 und 3 der StVO aufgelistet.
Flächen, die mit einem Parkschild gekennzeichnet sind, auf dem ein weißes Wohnmobil-Piktogramm zu sehen ist, sind nur für Wohnmobile zulässig.
Freizeitfahrzeuge werden allerdings zunehmend entwendet oder beschädigt, und zusätzlich können abgestellte Campingfahrzeuge zu Nachbarschaftsstreitigkeiten führen. Daher ist es empfehlenswert, sich einen sicheren Stellplatz auf einem umzäunten Gelände oder in einer geschlossenen Halle zu suchen. Damit wird das Risiko von Diebstahl oder Beschädigungen minimiert.
Für mehr Informationen schau dir diesen Beitrag an: Wie lange darf ein Wohnmobil auf einem öffentlichen Parkplatz stehen?
Wohnwagen
Für Caravans gelten ähnliche Regeln. Sie dürfen, auch abgekuppelt, an öffentlichen Straßen und Parkplätzen geparkt werden, jedoch nicht länger als zwei Wochen am selben Ort. Dies ist in § 12 Absatz 3b StVO geregelt.
Weiterhin gilt es zu beachten:
Das Gespann aus Wohnwagen und Zugfahrzeug unterliegt keiner zeitlichen Begrenzung. Allerdings gilt das nicht für Parkplätze, die nur für Personenkraftwagen vorgesehen sind.
Ein Gespann mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist laut § 17 Absatz 4 Satz 3 StVO innerorts bei Dunkelheit mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder mithilfe anderer zugelassener lichttechnischer Einrichtungen (siehe § 49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), wie einer Parkwarntafel, sichtbar zu machen.
Außerorts ist beim Parken die Nutzung einer Parkwarntafel nicht ausreichend. Hier ist das Einschalten des Standlichts als eigene Lichtquelle notwendig.
Für Wohnanhänger ist ebenfalls nur das Abstellen innerhalb der vorhandenen Parkflächenmarkierungen zulässig.
Einen ausführlicheren Artikel zu diesem Thema findest du hier: Wohnwagen im öffentlichen Raum parken: Wie sind die Regeln?
Fazit
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, solange es nicht ausdrücklich verboten ist. Es ist jedoch wichtig, die Regeln sowie Rechtsnormen zu beachten und die Bedürfnisse der Nachbarn und Anwohner zu berücksichtigen.
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Titelbild: © Justyna Glatzer

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