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Bittere Nachricht für Camper: Vignettenpreis in Österreich überschreitet die 100-Euro-Marke

Im Jahr 2025 wird es teurer in Österreich: Die Vignettenpreise sind gestiegen, und seit geraumer Zeit fallen deutlich mehr Fahrzeuge in die Pflicht zum Nutzen der Go-Mautbox. 

Möchtest du ausführliche Informationen zur Mautpflicht in Österreich? Details, Preise und besondere Bestimmungen kannst du in unserem Artikel zur Maut für Campingfahrzeuge in Österreich nachlesen.

Vignetten für Fahrzeuge unter 3,5 t deutlich teurer

Österreich hat in diesem Jahr die Vignettenpreise angezogen. So hat die Jahres-Vignette erstmals die 100-Euro-Marke überschritten, und auch die Pickerl mit kürzeren Gültigkeitszeiträumen sind teurer geworden.

Für Wohnmobile < 3,5 Tonnen, Gespanne und Pkw kostet die Autobahnvignette im Jahr 2025:

GültigkeitPreis
1-Tages-Vignette9,30 Euro
10-Tages-Vignette12,40 Euro
2-Monats-Vignette31,10 Euro
Jahres-Vignette103,80 Euro

Die Mautkosten für Zugfahrzeuge und Reisemobile mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen werden weiterhin nach gefahrenen Kilometern, Achsanzahl und der Emissionsklasse berechnet und mithilfe einer Mautbox – der Go-Box – berechnet und bezahlt.

Neue Berechnung der Gewichtsgrenze für Wohnmobile und Caravans

Wie bereits erwähnt, wird in Österreich die technisch zulässige Gesamtmasse für die Mautberechnung zugrunde gelegt, nicht das zulässige Gesamtgewicht des Autos, Wohnmobils oder Caravans – und zwar seit Dezember 2023.

Weitere Informationen: Änderung der Abgrenzung zwischen Vignette und fahrleistungsabhängiger Maut | Wirtschaftskammer Österreich

Dadurch fallen mehr Fahrzeuge in die Go-Box-Mautpflicht, da die vom Hersteller angegebene technisch zulässige Gesamtmasse – also die Masse, die dein Wohnmobil theoretisch tragen könnte – oft höher ist. 

Für dein Wohnmobil findest du die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Feld F1 für die technisch zulässige Gesamtmasse, im Feld F2 steht das zulässige Gesamtgewicht.

Für diese Regelung gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, also bis Januar 2029: Hierbei werden Wohnmobile mit einer Erstzulassung vor Dezember 2023, aber einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und einem angegebenen Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen von der Go-Mautpflicht ausgenommen.  

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Titelbild: © Robson90 - depositphotos.com

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